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Ratgeber · Zählerplatz

Wann muss der Zählerschrank erneuert werden?

Bestandsschutz, VDE-AR-N 4100 und die Regeln des VDE FNN: wann ein alter Zählerschrank bleiben darf, wann er ertüchtigt und wann er ersetzt werden muss.

Stand: 09. Oktober 20268 Min. LesezeitVon der Redaktion der Jagiera Bau GmbH, Elektro-Meisterbetrieb in BerlinFachlich geprüft von Tomasz Gawlik, Elektromeister
Das Wichtigste in Kürze
  • Solange nichts geändert wird, darf ein ordnungsgemäß errichteter Zählerplatz weiter betrieben werden.
  • Mehr Leistung, Drehstrom, PV-Anlage, Wallbox, Speicher oder §14a-Geräte lösen die aktuellen Regeln der VDE-AR-N 4100 aus.
  • Alte Zählertafeln nach DIN 43853 dürfen dann nicht weiterverwendet werden. Zählerschränke nach DIN 43870 lassen sich unter Bedingungen ertüchtigen.
  • Prüfen und umbauen darf nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Installateur; zahlen muss der Eigentümer.

Kurze Antwort

Eine allgemeine Pflicht, alte Zählerschränke auszutauschen, gibt es nicht. Pflicht wird die Anpassung, sobald Sie die Anlage ändern: mehr Leistung, Umstellung auf Drehstrom, eine PV-Anlage, eine Wallbox, ein Speicher oder eine Wärmepumpe. Dann gelten für die betroffenen Teile die aktuellen Regeln der VDE-AR-N 4100. Alte Zählertafeln nach DIN 43853 müssen in diesen Fällen ersetzt werden, neuere Zählerschränke lassen sich oft ertüchtigen.

Was „Bestandsschutz“ bedeutet

Umgangssprachlich heißt es, alte Anlagen hätten Bestandsschutz. Gemeint ist: Eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den Regeln entsprach und seitdem unverändert und sicher betrieben wird, darf weiter betrieben werden. Ein Freibrief für Änderungen ist das nicht. Die VDE-AR-N 4100 (Abschnitt 4.4) sagt sinngemäß: Werden bestehende Kundenanlagen erweitert oder geändert, gelten für die erweiterten oder geänderten Teile die jeweils aktuellen Anforderungen. Der Errichter muss prüfen, ob betroffene Anlagenteile anzupassen sind.

Unabhängig davon gilt: Ist die Sicherheit gefährdet, muss der Netzbetreiber auf den Mangel hinweisen und bei Gefahr für Leib und Leben die Anschlussnutzung unterbrechen (§ 15 NAV).

Diese Änderungen lösen die aktuellen Regeln aus

Der VDE FNN nennt als Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Betriebsbedingungen unter anderem:

  • Erhöhung der benötigten oder eingespeisten Leistung
  • Wechsel von haushaltsüblichem Verbrauch zu Anwendungen mit Dauerstrom, etwa Wallbox oder Wärmepumpe
  • Nachrüsten steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
  • Umwandlung einer reinen Bezugsanlage in eine Anlage mit Einspeisung, etwa durch PV
  • Änderung der Raumnutzung
  • Umstellung von einphasigem auf dreiphasigen Anschluss
  • Änderung der Netzform

Welcher Zählerplatz darf bleiben?

Die TAB 2023 enthalten im Anhang G eine Übersicht, die der VDE FNN aufgreift. Vereinfacht:

Vorhandener ZählerplatzBei Leistungserhöhung, Drehstrom, PV oder Ladeeinrichtung weiter nutzbar?
Zählertafel nach DIN 43853 (ab 1961), auch NormzählertafelNein, ein neuer Zählerplatz ist nötig
Zählerschrank nach DIN 43870 mit Trennvorrichtung oder NH-SicherungJa, unter Bedingungen: Vorgaben des Netzbetreibers, flexible Verdrahtung mit mindestens 10 mm²
Zählerschrank mit selektiver Trennvorrichtung (z. B. SH-Schalter)Ja
Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100 / DIN VDE 0603Ja
Vereinfachte Darstellung nach VDE FNN Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen“ (2023), Tabelle 1.

Ertüchtigen statt ersetzen

Ein Zählerschrank nach DIN 43870 mit einem netzseitigen Anschlussraum von 300 mm oder ein Zählerplatz nach DIN VDE 0603 kann nach positiver Prüfung ertüchtigt werden. Dafür müssen unter anderem diese Punkte stimmen:

  • Verdrahtung: mindestens H07V-K mit 10 mm², durchgehender Neutralleiter vom netzseitigen zum anlagenseitigen Anschlussraum.
  • Trennvorrichtung: nach VDE-AR-N 4100 Abschnitt 7.5, etwa ein SH-Schalter.
  • Spannungsversorgung für den Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) und für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ).
  • Anlagenseitiger Anschlussraum: darf nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden; Sicherungen müssen gegebenenfalls in ein Verteilerfeld umziehen.
  • Arbeits- und Bedienbereich: Ist er nicht vorhanden, ist Rücksprache mit dem Netzbetreiber nötig.

Lässt sich der vorhandene Zählerplatz nicht ändern, kann alternativ ein Hauptleitungsverteiler mit einem zusätzlichen, normgerechten Zählerplatz gesetzt werden. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, zeigt die Prüfung.

So erkennen Sie Ihren Zählerplatz

  • Zählertafel (DIN 43853): eine offene Platte, oft im Keller oder Treppenhaus, Zähler und Sicherungen direkt darauf montiert, häufig mit Schraubsicherungen. Typisch für Gebäude bis in die 1970er Jahre.
  • Zählerschrank nach DIN 43870: Stahlblech- oder Kunststoffschrank mit Tür, Zähler mit Dreipunktbefestigung, Felder im Raster von 250 mm.
  • Zählerschrank nach DIN VDE 0603 / VDE-AR-N 4100: neuere Schränke, Zähler oft steckbar auf einer Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I), mit APZ-Feld und Raum für Zusatzanwendungen.

Sicher ist die Einordnung erst nach einem Blick hinter die Abdeckungen. Schicken Sie uns gern Fotos.

Wer prüft, wer zahlt

Die Prüfung und jeder Umbau gehören in die Hände eines Installationsunternehmens, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 NAV). Der VDE FNN empfiehlt, vor jeder Änderung eine Prüfung des Zählerplatzes durchzuführen, etwa in Form eines E-Checks mit Sicht- und Messprüfung. Die Kosten für den Zählerplatz trägt der Anschlussnehmer, also meist der Eigentümer (§ 22 NAV).

Unser Angebot

Wir prüfen Ihren Zählerplatz, sagen Ihnen, ob Ertüchtigung reicht, und setzen beides um, eingetragen bei Stromnetz Berlin, E.DIS, SachsenNetze und Netz Leipzig. Zur Leistung Zählerschrank erneuern

Häufige Fragen

Muss ich meinen Zählerschrank wegen des Smart Meters tauschen?
Nicht automatisch. Der Messstellenbetreiber prüft, ob das intelligente Messsystem in den vorhandenen Zählerplatz passt. Fehlen Platz oder Spannungsversorgung für Gateway und Steuerbox, muss der Eigentümer den Zählerplatz ertüchtigen lassen.
Gilt der Bestandsschutz auch beim Verkauf des Hauses?
Ein Eigentümerwechsel allein ändert nichts an der Anlage. Plant der neue Eigentümer aber Wärmepumpe, PV oder Wallbox, gelten für die Änderung die aktuellen Regeln.
Darf ich eine alte Zählertafel weiter nutzen, wenn ich nur eine Steckdose ergänze?
Eine Steckdose in der Wohnung ändert in der Regel nicht die Betriebsbedingungen am Zählerplatz. Entscheidend sind Leistungserhöhung, Drehstrom-Umstellung, Erzeuger, Ladeeinrichtungen oder steuerbare Verbraucher. Im Zweifel prüft das eine Elektrofachkraft.

Quellen

  1. VDE FNN Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen – Anforderungen an Zählerplätze bei Änderungen bzw. Erweiterungen der Kundenanlage“, Version 1.0, September 2023
  2. Stromnetz Berlin: Erläuterungen zu den TAB NS Nord 2023 v2.0
  3. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), §§ 13, 22

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.

Schicken Sie uns drei Fotos.

Zählerschrank offen, Zählerschrank geschlossen, Typenschild. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und dem nächsten Schritt.