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Wärmepumpe · Elektroseite

Zählerschrank und Elektroanschluss für die Wärmepumpe

Für eine Wärmepumpe braucht der Zählerplatz Platz für die Steuerung nach §14a EnWG und, wenn Sie Modul 2 wählen, für einen zweiten Zähler. Alte Zählertafeln reichen dafür nicht. Wir prüfen Hausanschluss und Zählerplatz, bauen den Elektroanschluss der Wärmepumpe und melden sie beim Netzbetreiber an, abgestimmt mit Ihrem Heizungsbauer.

Abstimmung mit Ihrem HeizungsbauerSteuerbarkeit nach §14a EnWGAnmeldung beim Netzbetreiber
Wohnungsverteiler mit Überspannungsschutz, FI- und Leitungsschutzschaltern und Multimediafeld
Aus unseren ProjektenVerteiler mit Überspannungsschutz · Ausführung Jagiera Bau
Auslöser

Wann Sie uns brauchen

  • Sie ersetzen eine Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe.
  • Ihr Heizungsbauer braucht einen Elektriker für Zuleitung, Absicherung und Anschluss.
  • Sie wollen das reduzierte Netzentgelt nach §14a nutzen.
  • Zusätzlich sind eine PV-Anlage, ein Speicher oder eine Wallbox geplant.
Leistung

Leistungsumfang

  • Prüfung von Hausanschluss, Zählerplatz und Unterverteilung
  • Ertüchtigung oder neuer Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100
  • Zuleitung, Absicherung und Anschluss von Außen- und Inneneinheit
  • Platz und Spannungsversorgung für Steuerbox und Smart-Meter-Gateway
  • Zweiter Zählerplatz, wenn Sie Modul 2 wählen
  • Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber
VDE-AR-N 4100§14a EnWGBK6-22-300DIN VDE 0100-600
Ablauf

So läuft es ab

  1. Vor-Ort-Checkca. 1 Stunde

    Zählerplatz, Hausanschluss, Leitungswege und Standort der Außeneinheit.

  2. Abstimmung mit dem Heizungsbauer

    Leistung, Anlaufstrom, Heizstab und Steuerung. So passen Elektro und Heizung zusammen.

  3. Angebot und Modulwahl

    Wir rechnen mit Ihnen durch, ob Modul 1 oder Modul 2 für Ihren Verbrauch günstiger ist.

  4. Anmeldung

    Anmeldung beim Netzbetreiber, Termin für Zählerarbeiten.

  5. Installationmeist 1–2 Arbeitstage

    Zählerplatz, Zuleitung, Absicherung, Anschluss und Prüfung.

  6. Inbetriebnahme

    Gemeinsam mit dem Heizungsbauer, mit Prüfprotokoll.

§14a EnWG in drei Sätzen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW steuerbar sein. Bei drohender Überlastung des Netzes darf der Netzbetreiber den Strombezug vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen; der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt.

  • Modul 1: pauschale Reduzierung, je nach Netzgebiet 110 bis 190 € im Jahr (Stand 2023), kein zweiter Zähler nötig.
  • Modul 2: eigener Zähler für die Wärmepumpe, der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %.
  • Modul 3: seit April 2025 zeitvariables Netzentgelt, nur zusammen mit Modul 1.

Quelle: Bundesnetzagentur.

Einblicke

So sieht unsere Arbeit aus

FAQ

Häufige Fragen: Zählerschrank & Wärmepumpe

Installieren Sie auch die Wärmepumpe selbst?
Ja, auf Wunsch aus einer Hand: Elektroanschluss, Zählerplatz und Steuerung machen wir, den hydraulischen Anschluss übernehmen SHK-Meisterbetriebe aus unserem Netzwerk. Mehr zur Wärmepumpe. Sie haben einen Ansprechpartner und einen Zeitplan.
Brauche ich für die Wärmepumpe einen eigenen Zähler?
Nur wenn Sie Modul 2 wählen. Dann wird der Verbrauch der Wärmepumpe separat gemessen und der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %. Für Modul 1 genügt Ihr vorhandener Zähler.
Muss meine Wärmepumpe steuerbar sein?
Ja, wenn sie seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb geht und mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung hat. Ältere Anlagen ohne vereinbarte Steuerung bleiben ausgenommen, solange sie nicht ersetzt werden.
Welches Modul lohnt sich?
Das hängt vom Verbrauch der Wärmepumpe und den Netzentgelten Ihres Netzbetreibers ab. Modul 2 kann sich bei hohem Wärmepumpenverbrauch lohnen, kostet aber einen zweiten Zählerplatz. Wir rechnen es mit Ihnen durch.
Wer macht was: Heizungsbauer oder Elektriker?
Der Heizungsbauer setzt Wärmepumpe und Hydraulik. Wir übernehmen Zählerplatz, Zuleitung, Absicherung, Steuerung und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Muss der Hausanschluss verstärkt werden?
Meist nicht. Wir prüfen die vorhandene Leistung und die Gleichzeitigkeit mit Herd, Durchlauferhitzer oder Wallbox. Reicht sie nicht, beantragen wir die Erhöhung beim Netzbetreiber.