Prüffristen im Überblick
| Anlage oder Gerät | Richtwert | Hinweis |
|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | in Räumen und Anlagen besonderer Art 1 Jahr |
| Ortsveränderliche Geräte | 6 Monate | bei Fehlerquote unter 2 % verlängerbar: Werkstätten bis 1 Jahr, Büros bis 2 Jahre |
| Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen | 3 Monate | bei niedriger Fehlerquote bis 1 Jahr |
| FI-Schutzschalter, Prüftaste (stationär) | 6 Monate | durch den Benutzer |
Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen (Tabellen 1A und 1B). Die konkreten Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.







