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E-Mobilität · Mehrparteienhaus

Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhaus, Tiefgarage und Gewerbe

Im Mehrfamilienhaus lohnt sich ein Gesamtkonzept statt einzelner Wallboxen: Vorverkabelung der Stellplätze, Lastmanagement und ein Zählerkonzept. Der Bund fördert das 2026 mit bis zu 2.000 € je Stellplatz inklusive Ladepunkt; Anträge sind bis 10. November 2026 möglich. Wir planen, installieren und liefern die technischen Unterlagen für Antrag und Eigentümerversammlung.

Konzept für WEG und VermieterUnterlagen für Förderantrag und VersammlungAnmeldung beim Netzbetreiber
Anschluss mehrerer Hauptleitungen an einer Sammelschiene in einem Verteilergehäuse
Aus unseren ProjektenAnschluss von Hauptleitungen · Ausführung Jagiera Bau
Auslöser

Typische Anlässe

  • Mieter oder Eigentümer fragen nach Lademöglichkeiten.
  • Die Eigentümergemeinschaft bereitet einen Beschluss vor.
  • Sie wollen die Bundesförderung 2026 nutzen.
  • Neubau oder größere Renovierung: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verlangt Leitungsinfrastruktur für Stellplätze.
Leistung

Leistungsumfang

  • Bestandsaufnahme: Hausanschluss, Zählerplätze, Leitungswege in Tiefgarage oder Hof
  • Konzept mit Vorverkabelung, Lastmanagement und Abrechnung
  • Technische Unterlagen für Förderantrag und Eigentümerversammlung
  • Leitungen, Unterverteilungen und Ladepunkte
  • Anmeldung und Zustimmung beim Netzbetreiber
  • Dokumentation und Prüfprotokolle für jeden Ladepunkt
DIN VDE 0100-722GEIG§19 NAV§14a EnWG
Ablauf

So läuft es ab

  1. Begehung

    Hausanschluss, Zählerplätze, Tiefgarage oder Stellplätze, Leitungswege.

  2. Konzept und Kostenrahmen

    Stufenplan von der Vorverkabelung bis zum Vollausbau, mit Lastmanagement.

  3. Förderantrag und Beschluss

    Technische Angaben für den Antrag und Unterlagen für die Eigentümerversammlung.

  4. Ausführung

    Nach Bewilligung: Leitungen, Verteiler, Ladepunkte, Anmeldung.

  5. Abnahme und Nachweis

    Prüfprotokolle und Dokumentation, auch für den Verwendungsnachweis.

Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ 2026

  • Wer: Eigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit großen Wohnbeständen.
  • Was: Ladeinfrastruktur in und an Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten: Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und Baumaßnahmen, technische Ausrüstung.
  • Wie viel: bis zu 2.000 € je Stellplatz inklusive Ladepunkt; Fachmedien nennen gestaffelt 1.300 € ohne, 1.500 € mit Wallbox und 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt.
  • Bedingung: mindestens 20 % der Stellplätze werden vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze.
  • Frist: Anträge vom 15. April bis 10. November 2026 über das Förderportal.

Quellen: laden-im-mehrparteienhaus.de, Bundesministerium für Verkehr. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag die aktuellen Bedingungen prüfen.

Rechte von Eigentümern und Mietern

Wohnungseigentümer können verlangen, dass die Gemeinschaft das Laden von Elektrofahrzeugen ermöglicht (§ 20 Abs. 2 WEG). Mieter haben einen vergleichbaren Anspruch gegenüber dem Vermieter (§ 554 BGB). Die Kosten trägt grundsätzlich, wer die Maßnahme verlangt. Ein gemeinsames Konzept ist deshalb meist günstiger als viele Einzellösungen.

Einblicke

So sieht unsere Arbeit aus

FAQ

Häufige Fragen: Laden im Mehrfamilienhaus

Lohnt sich die Förderung auch für kleine Häuser?
Gefördert werden Bestandsgebäude ab drei Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt werden bzw. mindestens sechs Stellplätze. Ob Ihr Objekt passt, klären wir bei der Begehung.
Braucht das Haus einen stärkeren Hausanschluss?
Nicht unbedingt. Mit einem Lastmanagement teilen sich die Ladepunkte die verfügbare Leistung. Reicht sie trotzdem nicht, beantragen wir die Erhöhung beim Netzbetreiber.
Wie wird der Ladestrom abgerechnet?
Entweder über eigene Zähler je Stellplatz oder über ein Abrechnungssystem der Ladepunkte. Die Wahl hängt von Größe, Eigentumsverhältnissen und Betreibermodell ab. Wir zeigen Ihnen die Optionen.
Wer muss dem Projekt zustimmen?
In einer WEG entscheidet die Eigentümerversammlung über die Durchführung. Wir liefern die technischen Unterlagen und erklären das Konzept auf Wunsch in der Versammlung.
Übernehmen Sie auch Tiefgaragen mit vielen Stellplätzen?
Ja. Für größere Anlagen planen wir in Bauabschnitten und stimmen die Arbeiten mit Hausverwaltung und Nutzern ab.