Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ 2026
- Wer: Eigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit großen Wohnbeständen.
- Was: Ladeinfrastruktur in und an Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten: Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und Baumaßnahmen, technische Ausrüstung.
- Wie viel: bis zu 2.000 € je Stellplatz inklusive Ladepunkt; Fachmedien nennen gestaffelt 1.300 € ohne, 1.500 € mit Wallbox und 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt.
- Bedingung: mindestens 20 % der Stellplätze werden vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze.
- Frist: Anträge vom 15. April bis 10. November 2026 über das Förderportal.
Quellen: laden-im-mehrparteienhaus.de, Bundesministerium für Verkehr. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag die aktuellen Bedingungen prüfen.







