Bestandsschutz und FI-Pflicht
Eine Anlage, die bei ihrer Errichtung den Regeln entsprach und unverändert betrieben wird, darf weiter betrieben werden. Wird erweitert oder geändert, gelten für die neuen Teile die aktuellen Normen. Seit 2007 verlangt DIN VDE 0100-410 einen FI-Schutz mit 30 mA für Steckdosen bis 20 A, seit der Ausgabe 2018 bis 32 A. Für Räume mit Badewanne oder Dusche gilt der FI-Schutz bei neuen Anlagen schon seit 1984. Mehr im Ratgeber.







