Gilt für alte Zählerschränke Bestandsschutz?
Solange an der Anlage nichts geändert wird, darf ein ordnungsgemäß errichteter Zählerplatz weiter betrieben werden. Sobald Sie etwas ändern, gelten für die geänderten Teile die aktuellen Regeln der VDE-AR-N 4100. Dazu zählen laut VDE FNN unter anderem mehr Leistung, die Umstellung auf Drehstrom, eine Erzeugungsanlage oder Ladeeinrichtung und das Nachrüsten steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.
Alte Zählertafeln nach DIN 43853 dürfen in diesen Fällen nicht weiterverwendet werden. Zählerschränke nach DIN 43870 lassen sich unter Bedingungen ertüchtigen, zum Beispiel mit einem netzseitigen Anschlussraum von 300 mm und einer Verdrahtung mit mindestens 10 mm². Das prüfen wir vor Ort. Mehr dazu im Ratgeber.







