Smart Meter und §14a: Zählerplatz vorbereiten
Den Smart Meter, also das intelligente Messsystem, baut der Messstellenbetreiber ein. Er braucht dafür einen passenden Zählerplatz mit Platz für das Gateway, gegebenenfalls für die Steuerbox und mit Spannungsversorgung. Fehlt das, muss der Eigentümer den Zählerplatz ertüchtigen lassen. Das übernehmen wir, inklusive Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber.

Wann ein Smart Meter Pflicht ist
- Ihr Jahresverbrauch liegt über 6.000 kWh.
- Sie betreiben eine Erzeugungsanlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung.
- Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, etwa Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher.
- Der Messstellenbetreiber hat den Einbau angekündigt und der Zählerplatz passt nicht.
Leistungsumfang
- Prüfung des Zählerplatzes auf Eignung für das intelligente Messsystem
- Ertüchtigung: Raum für Zusatzanwendungen, APZ, Spannungsversorgung, Trennvorrichtung
- Neuer Zählerschrank, wenn eine Ertüchtigung nicht möglich ist
- Anbindung der Steuerbox an Wärmepumpe, Wallbox oder Energiemanagement
- Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber
So läuft es ab
Fotos des Zählerplatzes
Damit sehen wir, ob eine Ertüchtigung reicht.
Prüfung vor Ort
Sicht- und Messprüfung, Platz für Gateway und Steuerbox.
Angebot
Ertüchtigung oder neuer Zählerschrank, mit allen Positionen.
Umbaumeist 1 Arbeitstag
Arbeiten am Zählerplatz, Prüfprotokoll.
Einbau durch den Messstellenbetreiber
Wir stimmen Termin und Anforderungen ab.
Was der Smart Meter jährlich kostet
Für den Betrieb des intelligenten Messsystems gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Die Ertüchtigung des Zählerplatzes ist davon getrennt und wird vom Eigentümer bezahlt.
| Leistung | Richtwert | Hinweis |
|---|---|---|
| Intelligentes Messsystem, 6.000–10.000 kWh | bis 40 € pro Jahr | Preisobergrenze nach Messstellenbetriebsgesetz |
| Steuerungseinrichtung nach §14a | bis 50 € pro Jahr zusätzlich | für steuerbare Verbrauchseinrichtungen |
| Einbau auf eigenen Wunsch | einmalig bis 100 € | wenn Sie den Einbau vorzeitig verlangen |
| Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler) | bis 25 € pro Jahr | ohne Kommunikationsmodul |
Quellen: Verbraucherzentrale: Smart Meter, Preisobergrenzen gestiegen · VKU: Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes 2025
Ihren verbindlichen Preis nennen wir nach Fotos oder Vor-Ort-Termin. Foto-Check starten
So sieht unsere Arbeit aus




Häufige Fragen: Smart Meter & §14a
Wer baut den Smart Meter ein?
Wer bezahlt den Umbau des Zählerplatzes?
Was ist eine Steuerbox?
Was ist ein Energiemanagementsystem (EMS)?
Muss ich jetzt schon handeln?
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