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Messsystem · Steuerung

Smart Meter und §14a: Zählerplatz vorbereiten

Den Smart Meter, also das intelligente Messsystem, baut der Messstellenbetreiber ein. Er braucht dafür einen passenden Zählerplatz mit Platz für das Gateway, gegebenenfalls für die Steuerbox und mit Spannungsversorgung. Fehlt das, muss der Eigentümer den Zählerplatz ertüchtigen lassen. Das übernehmen wir, inklusive Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber.

Ertüchtigung nach VDE-AR-N 4100Anbindung der Steuerbox an Wärmepumpe und WallboxAbstimmung mit dem Messstellenbetreiber
Zähleranlage in einem Mehrfamilienhaus mit acht elektronischen Zählern und beschrifteten Feldern
Aus unseren ProjektenZähleranlage mit elektronischen Zählern · Ausführung Jagiera Bau
Auslöser

Wann ein Smart Meter Pflicht ist

  • Ihr Jahresverbrauch liegt über 6.000 kWh.
  • Sie betreiben eine Erzeugungsanlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung.
  • Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, etwa Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher.
  • Der Messstellenbetreiber hat den Einbau angekündigt und der Zählerplatz passt nicht.
Leistung

Leistungsumfang

  • Prüfung des Zählerplatzes auf Eignung für das intelligente Messsystem
  • Ertüchtigung: Raum für Zusatzanwendungen, APZ, Spannungsversorgung, Trennvorrichtung
  • Neuer Zählerschrank, wenn eine Ertüchtigung nicht möglich ist
  • Anbindung der Steuerbox an Wärmepumpe, Wallbox oder Energiemanagement
  • Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber
VDE-AR-N 4100MsbG§14a EnWGBK6-22-300
Ablauf

So läuft es ab

  1. Fotos des Zählerplatzes

    Damit sehen wir, ob eine Ertüchtigung reicht.

  2. Prüfung vor Ort

    Sicht- und Messprüfung, Platz für Gateway und Steuerbox.

  3. Angebot

    Ertüchtigung oder neuer Zählerschrank, mit allen Positionen.

  4. Umbaumeist 1 Arbeitstag

    Arbeiten am Zählerplatz, Prüfprotokoll.

  5. Einbau durch den Messstellenbetreiber

    Wir stimmen Termin und Anforderungen ab.

Kosten

Was der Smart Meter jährlich kostet

Für den Betrieb des intelligenten Messsystems gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Die Ertüchtigung des Zählerplatzes ist davon getrennt und wird vom Eigentümer bezahlt.

LeistungRichtwertHinweis
Intelligentes Messsystem, 6.000–10.000 kWhbis 40 € pro JahrPreisobergrenze nach Messstellenbetriebsgesetz
Steuerungseinrichtung nach §14abis 50 € pro Jahr zusätzlichfür steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Einbau auf eigenen Wunscheinmalig bis 100 €wenn Sie den Einbau vorzeitig verlangen
Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler)bis 25 € pro Jahrohne Kommunikationsmodul

Quellen: Verbraucherzentrale: Smart Meter, Preisobergrenzen gestiegen · VKU: Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes 2025

Ihren verbindlichen Preis nennen wir nach Fotos oder Vor-Ort-Termin. Foto-Check starten

Einblicke

So sieht unsere Arbeit aus

FAQ

Häufige Fragen: Smart Meter & §14a

Wer baut den Smart Meter ein?
Der Messstellenbetreiber. In Berlin ist das in der Regel Stromnetz Berlin als grundzuständiger Messstellenbetreiber; Sie können auch einen wettbewerblichen Anbieter wählen. Wir bereiten den Zählerplatz vor.
Wer bezahlt den Umbau des Zählerplatzes?
Der Eigentümer. Die Ertüchtigung des Zählerplatzes ist nicht in den Preisobergrenzen für das Messsystem enthalten.
Was ist eine Steuerbox?
Eine Steuerungseinrichtung, über die der Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Notfall vorübergehend auf 4,2 kW dimmen kann. Sie wird an Wärmepumpe, Wallbox oder an ein Energiemanagementsystem angebunden.
Was ist ein Energiemanagementsystem (EMS)?
Ein EMS verteilt die verfügbare Leistung auf mehrere steuerbare Geräte und kann eigenen Solarstrom berücksichtigen. Das lohnt sich besonders mit PV-Anlage und Speicher.
Muss ich jetzt schon handeln?
Wenn der Einbau angekündigt ist oder Sie Wärmepumpe, Wallbox oder PV planen: ja, lassen Sie den Zählerplatz vorher prüfen. Sonst können Termine platzen und Mehrkosten entstehen.