Wärmepumpe und Strom: Zähler, Tarif, §14a
Brauche ich für die Wärmepumpe einen eigenen Zähler? Wann gibt es den günstigeren Netzentgelt-Tarif? Was muss am Zählerplatz passieren? Antworten für Eigentümer.
- Einen eigenen Zähler brauchen Sie nur für Modul 2 des reduzierten Netzentgelts.
- Einen günstigeren Netzentgelt-Tarif gibt es nur, wenn die Wärmepumpe nach §14a als steuerbar angemeldet ist.
- Wärmepumpen gelten als Dauerlast. Alte Zählertafeln müssen beim Anschluss ersetzt werden.
Kurze Antwort
Für eine neue Wärmepumpe über 4,2 kW gilt §14a EnWG: Sie muss steuerbar sein, dafür sinkt das Netzentgelt. Einen eigenen Zähler brauchen Sie nur, wenn Sie Modul 2 wählen. In jedem Fall muss der Zählerplatz die aktuellen Regeln der VDE-AR-N 4100 erfüllen und Platz für die Steuerung bieten.
Eigener Zähler: ja oder nein?
- Modul 1 (pauschal 110–190 € im Jahr, je nach Netzgebiet): kein zweiter Zähler, die Wärmepumpe läuft über den Haushaltszähler.
- Modul 2: Die Wärmepumpe bekommt einen eigenen Zähler. Für diesen Verbrauch sinkt der Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 %, ein Netzentgelt-Grundpreis fällt dort nicht an.
- Modul 3: zeitvariable Netzentgelte, nur zusammen mit Modul 1.
Welches Modul günstiger ist, hängt vom Verbrauch der Wärmepumpe und den Netzentgelten Ihres Netzbetreibers ab. Rechnen Sie die Kosten des zweiten Zählerplatzes gegen die jährliche Ersparnis.
Wärmepumpentarif und Netzentgelt
Viele Lieferanten bieten Wärmepumpentarife an. Die Netzentgeltreduzierung dahinter gibt es laut Bundesnetzagentur nur, wenn die Wärmepumpe nach §14a als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist. Allein der Betrieb einer Wärmepumpe reicht nicht. Der Lieferant muss die Reduzierung auf der Rechnung ausweisen, ist aber nicht verpflichtet, sie weiterzugeben; schauen Sie deshalb in die Vertragsbedingungen.
Was am Zählerplatz passieren muss
Wärmepumpen gelten laut VDE FNN als Dauerstromanwendung. Mit dem Anschluss ändern sich die Betriebsbedingungen, deshalb gelten für den Zählerplatz die aktuellen Regeln. In der Praxis heißt das:
- Platz und Spannungsversorgung für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox im Raum für Zusatzanwendungen,
- ein zweiter Zählerplatz, wenn Sie Modul 2 wählen,
- eine Trennvorrichtung und eine Zählerplatzverdrahtung von mindestens 10 mm²,
- eine passend dimensionierte Absicherung für Wärmepumpe und gegebenenfalls Heizstab.
Alte Zählertafeln nach DIN 43853 erfüllen das nicht und müssen ersetzt werden. Neuere Zählerschränke lassen sich oft ertüchtigen.
Reicht der Hausanschluss?
Meistens ja. Entscheidend ist die Gleichzeitigkeit: Wärmepumpe mit Heizstab, Herd, Durchlauferhitzer und gegebenenfalls Wallbox. Wir rechnen das vor der Installation durch. Reicht die Leistung nicht, wird eine Erhöhung beim Netzbetreiber beantragt.
Checkliste vor dem Einbau
- Fotos vom Zählerschrank machen und an den Elektriker schicken.
- Modulwahl klären: Modul 1 oder Modul 2 mit eigenem Zähler?
- Heizungsbauer und Elektriker früh zusammenbringen: Leistung, Anlaufstrom, Heizstab, Standort.
- Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Elektroinstallateur.
- Stromvertrag prüfen: Wird die Netzentgeltreduzierung weitergegeben?
Wir übernehmen Zählerplatz, Zuleitung, Steuerung und Anmeldung, abgestimmt mit Ihrem Heizungsbauer. Zur Leistung
Quellen
- Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (FAQ für Verbraucher)
- VDE FNN Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen“ (2023)
Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.


