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Ratgeber · E-Mobilität

Lastmanagement für Wallboxen

Mehrere Wallboxen an einem Anschluss: statisches und dynamisches Lastmanagement, Schieflast, §14a EnWG und Planung für Tiefgarage und Firmenparkplatz.

Stand: 10. Oktober 20266 Min. LesezeitVon der Redaktion der Jagiera Bau GmbH, Elektro-Meisterbetrieb in BerlinFachlich geprüft von Tomasz Gawlik, Elektromeister
Das Wichtigste in Kürze
  • Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf mehrere Ladepunkte, damit Hausanschluss und Sicherungen nicht überlastet werden.
  • Statisch: feste Höchstleistung. Dynamisch: misst den Hausverbrauch und gibt den Rest an die Autos.
  • Spätestens ab mehreren Ladepunkten oder mit Wärmepumpe ist es meist günstiger als eine Anschlussverstärkung.
  • Wallboxen über 4,2 kW sind steuerbar nach §14a EnWG; das Lastmanagement muss das berücksichtigen.

Kurze Antwort

Ein Lastmanagement sorgt dafür, dass mehrere Wallboxen nie mehr Leistung ziehen, als Hausanschluss und Zuleitung hergeben. Ein statisches Lastmanagement teilt eine feste Höchstleistung auf die Ladepunkte auf; ein dynamisches misst den aktuellen Verbrauch im Gebäude und gibt nur die freie Leistung an die Autos. In Tiefgaragen, Wohnanlagen und auf Firmenparkplätzen ist es in der Regel die Voraussetzung dafür, viele Ladepunkte ohne teure Anschlussverstärkung zu betreiben.

Statisch oder dynamisch?

StatischDynamisch
Prinzipfeste Gesamtleistung für alle Ladepunktemisst Hausverbrauch, nutzt die freie Leistung
Messungkeine am Hausanschluss nötigZähler oder Wandler am Netzanschlusspunkt
Ausnutzungvorsichtig, oft verschenkte Leistunghoch, mehr Ladeleistung im Alltag
Mit PVnicht vorgesehenÜberschussladen möglich

Wann Lastmanagement nötig ist

  • Mehr als eine Wallbox am selben Anschluss.
  • Wallbox plus Wärmepumpe, Durchlauferhitzer oder Sauna.
  • Hausanschluss oder Zuleitung, die für alle Verbraucher gleichzeitig nicht reichen.
  • Tiefgaragen und Firmenparkplätze mit vielen Ladepunkten.

Hausanschluss, Schieflast, §14a

Ladeeinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, über 12 kVA je Ladepunkt braucht es nach § 19 NAV seine Zustimmung. Ein gutes Lastmanagement achtet auch auf die gleichmäßige Belastung der drei Phasen, denn einphasig ladende Autos können eine Schieflast erzeugen. Außerdem sind neue Wallboxen über 4,2 kW steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG: Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Überlastung vorübergehend begrenzen, dafür sinkt das Netzentgelt. Lastmanagement und Steuerbox müssen zusammenspielen. Mehr: §14a EnWG.

Tiefgarage und Firmenparkplatz

In Mehrparteienhäusern wird meist zuerst vorverkabelt und dann schrittweise mit Ladepunkten bestückt. Das Lastmanagement wächst mit. Der Bund fördert 2026 Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern; siehe Wallbox-Förderung 2026 und Laden im Mehrfamilienhaus. Auf Firmenparkplätzen kommen Abrechnung je Fahrzeug und Priorisierung, etwa für Dienstwagen, dazu.

So planen wir

  1. Leistungsbilanz: Hausanschluss, Zuleitungen, vorhandene Großverbraucher.
  2. Ausbaustufen: wie viele Ladepunkte heute, wie viele später.
  3. System: Wallboxen, Controller, Messung, Abrechnung.
  4. Anmeldung und Förderung: Netzbetreiber, gegebenenfalls Förderantrag.
  5. Umsetzung: Kabelwege, Verteiler, Inbetriebnahme, Prüfprotokoll.
Ladeinfrastruktur für viele Stellplätze

Konzept, Lastmanagement, Anmeldung und Ausbau in Stufen. Laden im Mehrfamilienhaus · Gewerbe

Häufige Fragen

Brauche ich Lastmanagement schon bei einer Wallbox?
Im Einfamilienhaus meist nicht, solange Hausanschluss und Zuleitung ausreichen. Kommen Wärmepumpe, Durchlauferhitzer oder eine zweite Wallbox dazu, lohnt sich zumindest ein einfaches Lastmanagement.
Können alle Wallboxen gemeinsam gesteuert werden?
Nur, wenn sie ein gemeinsames Protokoll sprechen oder über einen Controller verbunden sind. Für Mehrfamilienhäuser und Firmen planen wir deshalb Wallboxen und Lastmanagement als ein System.
Gibt es dafür Förderung?
Im Mehrparteienhaus fördert der Bund 2026 Ladeinfrastruktur einschließlich Lastmanagement; Anträge sind bis 10. November 2026 möglich. Details in unserem Ratgeber zur Wallbox-Förderung.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG)
  2. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19
  3. Laden im Mehrparteienhaus: Förderung auf einen Blick

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.