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Ratgeber · E-Mobilität

Wallbox-Förderung 2026: Was es noch gibt

Für Einfamilienhäuser gibt es 2026 keine Bundesförderung. Für Mehrparteienhäuser zahlt der Bund bis zu 2.000 € je Stellplatz, Antrag bis 10.11.2026. Bedingungen und Ablauf.

Stand: 09. Oktober 20265 Min. LesezeitVon der Redaktion der Jagiera Bau GmbH, Elektro-Meisterbetrieb in BerlinFachlich geprüft von Tomasz Gawlik, Elektromeister
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Einfamilienhäuser gibt es 2026 keine bundesweite Wallbox-Förderung.
  • Für Mehrparteienhäuser ab drei Wohneinheiten zahlt der Bund bis zu 2.000 € je Stellplatz inklusive Ladepunkt.
  • Anträge sind vom 15. April bis 10. November 2026 möglich; den Auftrag erst nach der Bewilligung vergeben.

Kurze Antwort

Für Wallboxen am Einfamilienhaus gibt es 2026 keine bundesweite Förderung; die früheren KfW-Zuschüsse sind ausgelaufen. Für Mehrparteienhäuser hat der Bund 2026 das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ gestartet: bis zu 2.000 € je Stellplatz inklusive Ladepunkt, Anträge bis zum 10. November 2026.

Einfamilienhaus

Eine bundesweite Pauschalförderung wie früher über die KfW gibt es nicht. Ein Berliner Landesprogramm für private Wallboxen ist uns für 2026 nicht bekannt (Stand Oktober 2026). Finanziell entlastet aber das reduzierte Netzentgelt nach §14a EnWG, und Handwerkerleistungen können Sie teilweise von der Steuer absetzen (siehe unten).

Mehrparteienhaus: Bundesförderung 2026

Wer kann beantragen?Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Was wird gefördert?Ladeinfrastruktur in und an Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten: Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und Baumaßnahmen, technische Ausrüstung
Wie viel?bis zu 2.000 € je Stellplatz inklusive Ladepunkt; Fachmedien nennen gestaffelt 1.300 € ohne Wallbox, 1.500 € mit Wallbox, 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt
Bedingungmindestens 20 % der Stellplätze werden vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze
FristAntrag vom 15. April bis 10. November 2026 über das Förderportal
Stand Oktober 2026 nach Förderportal und Bundesministerium für Verkehr. Vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen prüfen.

Ablauf und Reihenfolge

  1. Unterlagen vorbereiten: Objektdaten, Stellplätze, technisches Konzept, Kostenschätzung.
  2. Antrag online stellen.
  3. Bewilligung abwarten.
  4. Dienstleistungsauftrag vergeben.
  5. Vorhaben umsetzen.
  6. Verwendungsnachweis einreichen.

Für Eigentümergemeinschaften gehört ein Beschluss der Eigentümerversammlung dazu. Ein technisches Konzept mit Vorverkabelung und Lastmanagement erleichtert sowohl den Antrag als auch den Beschluss.

Weitere Entlastungen

  • Netzentgelt nach §14a: Mit Modul 1 je nach Netzgebiet 110 bis 190 € im Jahr weniger.
  • Steuerbonus: 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG), sofern keine andere Förderung für dieselbe Maßnahme genutzt wird.
  • Stromversorger: Einige Versorger bieten eigene Prämien oder Pakete an.
Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter

Wir erstellen das technische Konzept, liefern die Angaben für den Antrag und setzen nach der Bewilligung um. Laden im Mehrfamilienhaus

Häufige Fragen

Gibt es in Berlin eine Landesförderung für private Wallboxen?
Uns ist für 2026 kein Berliner Landesprogramm für private Wallboxen bekannt (Stand Oktober 2026). Prüfen Sie zusätzlich Angebote Ihres Stromversorgers.
Kann ich den Auftrag schon vor der Bewilligung vergeben?
Laut Förderportal ist die Reihenfolge: Antrag stellen, Bewilligung abwarten, dann den Dienstleistungsauftrag vergeben. Klären Sie das vor jeder Beauftragung.
Wie viele Stellplätze müssen mitmachen?
Mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden bzw. mindestens sechs Stellplätze. Die genauen Bedingungen stehen im Förderaufruf.

Quellen

  1. Laden im Mehrparteienhaus: Förderung auf einen Blick
  2. Bundesministerium für Verkehr: Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus
  3. IHK Region Stuttgart: Förderprogramm Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
  4. Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.