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Ratgeber · E-Mobilität

Wallbox anmelden: So geht es

Jede fest installierte Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, über 11 kW mit Zustimmung. Wer anmeldet, wann und was §14a dabei ändert.

Stand: 09. Oktober 20264 Min. LesezeitVon der Redaktion der Jagiera Bau GmbH, Elektro-Meisterbetrieb in BerlinFachlich geprüft von Tomasz Gawlik, Elektromeister
Das Wichtigste in Kürze
  • Jede fest installierte Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Über 12 kVA, also über 11 kW, braucht sie zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers.
  • Die Anmeldung erledigt der eingetragene Elektroinstallateur; dabei wählen Sie auch das Modul nach §14a.

Kurze Antwort

Ja, eine Wallbox muss angemeldet werden. Bis 11 kW genügt eine Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme. Über 11 kW, also mehr als 12 kVA, ist zusätzlich seine Zustimmung nötig. Beides übernimmt der Elektroinstallateur, der die Wallbox anschließt.

Anmeldung oder Zustimmung?

LadeleistungWas nötig ist
bis 11 kW (bis 12 kVA)Anmeldung vor der Inbetriebnahme
über 11 kW, z. B. 22 kW (über 12 kVA)Anmeldung und vorherige Zustimmung des Netzbetreibers
Nach § 19 NAV.

Bei der Zustimmung prüft der Netzbetreiber, ob das Netz die Leistung aufnehmen kann. Er kann eine 22-kW-Wallbox auch nur mit reduzierter Leistung zulassen. Für die meisten Haushalte reichen 11 kW.

Wer meldet an?

Die Anmeldung erledigt der Elektroinstallateur, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Sie als Anschlussnehmer bestätigen den Antrag. Ohne eingetragenen Installateur darf die Wallbox nicht an die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung angeschlossen werden (§ 13 NAV).

Was §14a dabei ändert

Eine neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf ihren Anschluss deshalb nicht wegen einer möglichen Netzüberlastung ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf er die Ladeleistung im Notfall vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Bei der Anmeldung können Sie das Modul für das reduzierte Netzentgelt wählen; ohne Wahl gilt Modul 1. Mehr zu §14a

Ablauf in Berlin

  1. Vor-Ort-Prüfung: Hausanschluss, Zählerplatz, Leitungsweg.
  2. Anmeldung bzw. Zustimmungsantrag bei Stromnetz Berlin durch den Installateur.
  3. Installation, Messung, Prüfprotokoll.
  4. Inbetriebsetzung und, falls nötig, Anbindung an Steuerbox oder Energiemanagement.

In Brandenburg läuft es genauso mit E.DIS als Netzbetreiber; in Potsdam ist die Netzgesellschaft Potsdam zuständig.

Anmeldung inklusive

Bei uns gehört die Anmeldung zur Installation dazu. Wallbox installieren lassen

Quellen

  1. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19
  2. Vattenfall: Wallbox anmelden, 5 Fakten
  3. Bundesnetzagentur: E-Mobilität
  4. Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.