Photovoltaik für Gewerbe: Was 2026 gilt
PV auf dem Firmendach: Eigenverbrauch, Direktvermarktung ab 100 kWp, Solarspitzengesetz, geplante EEG-Novelle 2027, Netzanschluss und Projektablauf.
- Im Gewerbe ist Eigenverbrauch die wirtschaftlichste Nutzung: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom.
- Ab 100 kWp muss eingespeister Strom direkt vermarktet werden; bis 200 kWp ist seit 2026 alternativ die unentgeltliche Abnahme möglich.
- Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) gibt es für neue Anlagen bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung.
- Laut Regierungsentwurf (Juli 2026) soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 enden; Inbetriebnahme bis 31.12.2026 bleibt geschützt.
Kurze Antwort
Eine PV-Anlage auf dem Firmendach lohnt sich vor allem über den Eigenverbrauch: Betriebe verbrauchen tagsüber Strom, genau dann, wenn die Anlage erzeugt. Die Einspeisung lohnt sich dagegen immer weniger. Für die Planung entscheidend sind die Größenschwellen des EEG: Ab 100 kWp gilt die Direktvermarktung, ab 750 kWp die Ausschreibung. Dazu kommen die Regeln des Solarspitzengesetzes für Zeiten negativer Strompreise. Fachanbieter nennen für Gewerbeanlagen Investitionskosten von rund 900 bis 1.200 € je kWp.
Eigenverbrauch zuerst
Der Solar Cluster Baden-Württemberg nennt den Eigenverbrauch in seinem Leitfaden das in der Regel sinnvollste Betreibermodell. Der Grund: Die Einspeisevergütung liegt deutlich unter dem Preis, den Betriebe für Netzstrom zahlen. Wer selbst verbraucht, ist außerdem nicht vom Vergütungsausfall bei negativen Preisen betroffen. Deshalb planen wir Gewerbeanlagen vom Lastgang aus: Wann wird im Betrieb wie viel Strom gebraucht, welche Verbraucher lassen sich in die Mittagsstunden verschieben, etwa Kälte, Druckluft oder Ladepunkte?
Die wichtigen Größenschwellen
| Anlagengröße | Was gilt |
|---|---|
| ab 7 kWp | intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung Pflicht |
| ab 25 kW | Fernsteuerbarkeit, bei Einspeisevergütung zusätzlich Leistungsbegrenzung bis zum Smart-Meter-Einbau |
| bis 100 kWp | feste Einspeisevergütung für den Überschuss möglich |
| ab 100 kWp | Direktvermarktung über einen Direktvermarkter mit Marktprämie; bis 200 kWp alternativ unentgeltliche Abnahme (seit 2026) |
| ab 750 kWp | Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur |
Negative Preise und 60-Prozent-Regel
- Keine Vergütung bei negativen Preisen: Für neue Anlagen ab 2 kWp entfällt die Vergütung ab der ersten Viertelstunde mit negativem Börsenpreis. Die ausgefallenen Zeiten werden am Ende des Vergütungszeitraums teilweise nachgeholt (§ 51a EEG).
- 60 % Einspeisebegrenzung: Neue Anlagen unter 100 kW in der Einspeisevergütung dürfen bis zum Einbau von Smart Meter und Steuerung nur 60 % ihrer Leistung einspeisen. In der Direktvermarktung gilt die Begrenzung nicht.
- Eigenverbrauch und Speicher fangen beides weitgehend ab: Was im Betrieb verbraucht oder gespeichert wird, ist von der Begrenzung nicht betroffen.
Was ab 2027 geplant ist
Laut einer Analyse von minimum.energy hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 1. Januar 2027 enden, die Direktvermarktung wird zum Regelfall. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen ihre Vergütung behalten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; wer 2026 plant, sollte beide Szenarien rechnen und die Inbetriebnahme realistisch terminieren.
Netzanschluss und Messung
Gewerbeanlagen brauchen früh eine Netzanfrage beim Netzbetreiber, denn die Netzverträglichkeitsprüfung bestimmt Zeitplan und Anschlusspunkt. Bei größeren Anlagen kann ein Anschluss an die Mittelspannung mit eigener Übergabestation nötig werden. In der Direktvermarktung kommen Fernsteuerbarkeit und eine viertelstundengenaue Leistungsmessung dazu. Auf der Verbrauchsseite entscheidet das Messkonzept, ob Eigenverbrauch, Untermieter oder Ladepunkte sauber abgerechnet werden können. Im Marktstammdatenregister muss die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert sein; siehe PV-Anlage anmelden.
Ablauf eines Gewerbeprojekts
- Lastgang und Dach: Verbrauchsdaten, Statik, Dachzustand, Verschattung.
- Auslegung: Anlagengröße an den Schwellen, Speicher, Betreibermodell.
- Netzanfrage: früh, parallel zum Angebot.
- Montage: Unterkonstruktion, Module, DC-Leitungen, Wechselrichter.
- Elektrik: Übergabe, Zähler- und Messkonzept, Überspannungsschutz, Einbindung in die Hauptverteilung.
- Inbetriebnahme: Protokolle, Anmeldung, Registrierung, gegebenenfalls Direktvermarktungsvertrag.
Planung, Montage, Netzanschluss und Messkonzept aus einer Hand, als Elektro-Meisterbetrieb mit eigenem Schaltschrankbau. Photovoltaik & Speicher · Gewerbe
Häufige Fragen
Wie groß sollte die Anlage sein?
Lohnt sich ein Speicher im Betrieb?
Mein Betrieb mietet die Halle. Geht PV trotzdem?
Quellen
- Solar Cluster Baden-Württemberg: Leitfaden Photovoltaik im Gewerbe
- Bundesverband Solarwirtschaft: FAQ Solarspitzengesetz
- minimum.energy: Solarspitzengesetz 2026 – Praxisleitfaden für C&I-Projekte (mit Verweis auf Clearingstelle EEG|KWKG)
- Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss, Registrierung von Solaranlagen
- Tauber-Solar: Gewerbe-PV 2026, Leitfaden von Planung bis Inbetriebnahme
Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.


