PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
PV-Anlage richtig anmelden: Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Installateur, Registrierung im Marktstammdatenregister binnen eines Monats, Fristen.
- Eine PV-Anlage wird zweimal gemeldet: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt ein eingetragener Installateur, vor der Inbetriebnahme.
- Ins Marktstammdatenregister muss die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme; Speicher gesondert.
- Bei verspäteter Registrierung hält der Netzbetreiber Zahlungen zurück; die Förderung kann teilweise oder ganz verfallen.
Kurze Antwort
Eine PV-Anlage muss an zwei Stellen gemeldet werden. Erstens beim Netzbetreiber, bevor sie in Betrieb geht; das übernimmt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb. Zweitens im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Ein Batteriespeicher wird dort zusätzlich registriert. Wer die Frist verpasst, riskiert, dass Vergütungszahlungen zurückgehalten werden oder verfallen.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Planung: Anlagengröße, Wechselrichter, Speicher, Zählerplatz.
- Netzanschlussbegehren: Anmeldung beim Netzbetreiber durch den eingetragenen Installateur.
- Montage und Anschluss: AC-Anschluss nach VDE-AR-N 4105, Schutzeinrichtungen, Zählerplatz.
- Inbetriebnahme: mit Protokoll; der Messstellenbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler.
- Marktstammdatenregister: Registrierung von Anlage und Speicher innerhalb eines Monats.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nur ein Installateur ausführen, der beim Netzbetreiber eingetragen ist. Er reicht die Anlagendaten ein, stimmt das Messkonzept ab und meldet die Fertigstellung. In Berlin läuft das über das Portal von Stromnetz Berlin, in Brandenburg über E.DIS und andere Netzbetreiber. Jagiera Bau ist bei Stromnetz Berlin, E.DIS und SachsenNetze eingetragen; siehe Nachweise.
Marktstammdatenregister
Jede Stromerzeugungsanlage, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb gegangen ist, muss laut Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Ändern sich eingetragene Daten, gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Nach der Registrierung prüft der Netzbetreiber die Angaben. Eine Bestätigung verschickt die Bundesnetzagentur nicht; Sie können sie im Portal als PDF herunterladen.
Was bei Versäumnissen passiert
- Bei Fristüberschreitung hält der Netzbetreiber Zahlungen wie die Einspeisevergütung zurück.
- Der Förderanspruch kann teilweise oder vollständig erlöschen und wird nicht nachgezahlt.
- Eine verspätete Registrierung ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Zähler und Zählerplatz
Für eine PV-Anlage braucht es einen Zählerplatz für einen Zweirichtungszähler, oft Platz für ein intelligentes Messsystem und, mit Speicher oder Wärmepumpe, ein durchdachtes Messkonzept. In älteren Häusern ist das häufig der Anlass, den Zählerschrank zu erneuern; siehe Zählerschrank: wann ist es Pflicht?. Im Mehrfamilienhaus kommen Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dazu; siehe PV im Mehrfamilienhaus.
Wir übernehmen AC-Anschluss, Zählerplatz und die Anmeldung beim Netzbetreiber und helfen bei der Registrierung. Photovoltaik & Speicher
Häufige Fragen
Kann der Installateur die Registrierung im Marktstammdatenregister übernehmen?
Muss ich den Batteriespeicher extra registrieren?
Muss ich eine Anlage ohne Einspeisung registrieren?
Quellen
- Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss, Registrierung von Solaranlagen
- Marktstammdatenregister: Fristen
- Marktstammdatenregister: FAQ
- Verbraucherzentrale: Marktstammdatenregister bei Solaranlage und Co.
Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.


