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Ratgeber · Netzanschluss

PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

PV-Anlage richtig anmelden: Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Installateur, Registrierung im Marktstammdatenregister binnen eines Monats, Fristen.

Stand: 10. Oktober 20266 Min. LesezeitVon der Redaktion der Jagiera Bau GmbH, Elektro-Meisterbetrieb in BerlinFachlich geprüft von Tomasz Gawlik, Elektromeister
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine PV-Anlage wird zweimal gemeldet: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt ein eingetragener Installateur, vor der Inbetriebnahme.
  • Ins Marktstammdatenregister muss die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme; Speicher gesondert.
  • Bei verspäteter Registrierung hält der Netzbetreiber Zahlungen zurück; die Förderung kann teilweise oder ganz verfallen.

Kurze Antwort

Eine PV-Anlage muss an zwei Stellen gemeldet werden. Erstens beim Netzbetreiber, bevor sie in Betrieb geht; das übernimmt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb. Zweitens im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Ein Batteriespeicher wird dort zusätzlich registriert. Wer die Frist verpasst, riskiert, dass Vergütungszahlungen zurückgehalten werden oder verfallen.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Planung: Anlagengröße, Wechselrichter, Speicher, Zählerplatz.
  2. Netzanschlussbegehren: Anmeldung beim Netzbetreiber durch den eingetragenen Installateur.
  3. Montage und Anschluss: AC-Anschluss nach VDE-AR-N 4105, Schutzeinrichtungen, Zählerplatz.
  4. Inbetriebnahme: mit Protokoll; der Messstellenbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler.
  5. Marktstammdatenregister: Registrierung von Anlage und Speicher innerhalb eines Monats.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nur ein Installateur ausführen, der beim Netzbetreiber eingetragen ist. Er reicht die Anlagendaten ein, stimmt das Messkonzept ab und meldet die Fertigstellung. In Berlin läuft das über das Portal von Stromnetz Berlin, in Brandenburg über E.DIS und andere Netzbetreiber. Jagiera Bau ist bei Stromnetz Berlin, E.DIS und SachsenNetze eingetragen; siehe Nachweise.

Marktstammdatenregister

Jede Stromerzeugungsanlage, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb gegangen ist, muss laut Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Ändern sich eingetragene Daten, gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Nach der Registrierung prüft der Netzbetreiber die Angaben. Eine Bestätigung verschickt die Bundesnetzagentur nicht; Sie können sie im Portal als PDF herunterladen.

Was bei Versäumnissen passiert

  • Bei Fristüberschreitung hält der Netzbetreiber Zahlungen wie die Einspeisevergütung zurück.
  • Der Förderanspruch kann teilweise oder vollständig erlöschen und wird nicht nachgezahlt.
  • Eine verspätete Registrierung ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.

Zähler und Zählerplatz

Für eine PV-Anlage braucht es einen Zählerplatz für einen Zweirichtungszähler, oft Platz für ein intelligentes Messsystem und, mit Speicher oder Wärmepumpe, ein durchdachtes Messkonzept. In älteren Häusern ist das häufig der Anlass, den Zählerschrank zu erneuern; siehe Zählerschrank: wann ist es Pflicht?. Im Mehrfamilienhaus kommen Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dazu; siehe PV im Mehrfamilienhaus.

Anschluss und Anmeldung aus einer Hand

Wir übernehmen AC-Anschluss, Zählerplatz und die Anmeldung beim Netzbetreiber und helfen bei der Registrierung. Photovoltaik & Speicher

Häufige Fragen

Kann der Installateur die Registrierung im Marktstammdatenregister übernehmen?
Ja. Laut Bundesnetzagentur kann eine andere Person, zum Beispiel der Installateur, mit Ihrer Vollmacht die Registrierung übernehmen. Sie bleiben Anlagenbetreiber und sollten sich die Registrierungsbestätigung aushändigen lassen.
Muss ich den Batteriespeicher extra registrieren?
Ja. Hat die PV-Anlage einen Stromspeicher, müssen beide im Marktstammdatenregister registriert werden.
Muss ich eine Anlage ohne Einspeisung registrieren?
In aller Regel ja. Laut Marktstammdatenregister entfällt die Pflicht nur in seltenen Fällen ohne jede Netzverbindung, etwa bei abgelegenen Berghütten.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss, Registrierung von Solaranlagen
  2. Marktstammdatenregister: Fristen
  3. Marktstammdatenregister: FAQ
  4. Verbraucherzentrale: Marktstammdatenregister bei Solaranlage und Co.

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.