Wärmepumpe 2026: Kosten und Förderung
Was eine Wärmepumpe 2026 kostet und wie viel die KfW zahlt: Grundförderung 30 %, Boni bis 70 bzw. 80 %, Höchstbetrag 28.000 €, Rechenbeispiel, Ablauf und Änderungen ab 2027.
- Eine Wärmepumpe mit Einbau kostet im Einfamilienhaus laut ADAC meist 20.000 bis 50.000 € (Stand Sommer 2026).
- Die KfW zahlt 30 % Grundförderung, mit Boni für selbstnutzende Eigentümer in der Regel bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %.
- Gefördert werden im Einfamilienhaus höchstens 28.000 € Kosten. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
- Ab 1. Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag halbjährlich.
Kurze Antwort
Eine Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus mit Einbau meist 20.000 bis 50.000 €; Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen eher im unteren, Erdwärmepumpen eher im oberen Bereich. Die KfW bezuschusst den Einbau im Programm 458 mit 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten, im Einfamilienhaus gerechnet auf höchstens 28.000 €. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind das zum Beispiel 12.880 €. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Vertrag mit Förderklausel und Antrag, dann Einbau.
Was eine Wärmepumpe kostet
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gerät Luft-Wasser-Wärmepumpe | ca. 8.000–16.000 € |
| Gerät Sole-Wasser-Wärmepumpe | ca. 10.000–18.000 € |
| Montage und Material (Leitungen, Speicher, Pumpen) | ca. 7.000–15.000 € |
| Erdsonden-Bohrung (nur Erdwärme) | ca. 8.000–16.000 € |
| Zusatzarbeiten im Altbau (Heizkörper, hydraulischer Abgleich, Elektrik) | ca. 5.000–20.000 € |
| Gesamt im Einfamilienhaus | ca. 20.000–50.000 € |
Ein oft übersehener Posten ist die Elektrik. Die Wärmepumpe braucht eine eigene Zuleitung und Absicherung, häufig einen zweiten Zähler und Platz für die Steuerbox nach §14a EnWG. In älteren Häusern muss der Zählerschrank dafür erweitert oder erneuert werden. Was das kostet und wann es nötig ist, steht im Ratgeber Zählerschrank-Kosten.
KfW-Förderung 2026: Grundförderung und Boni
| Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle privaten Eigentümer und Eigentümergemeinschaften |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mit minderjährigem Kind liegen die Grenzen 10.000 € höher |
| Obergrenze | 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € 80 % | Rechnerisch höhere Summen werden gekappt |
Förderfähig sind nicht nur Gerät und Einbau, sondern auch Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten, akustische Fachplanung und vorbereitende Arbeiten. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und das Heizungsverteilsystem optimiert wird, einschließlich hydraulischem Abgleich.
Rechenbeispiel Einfamilienhaus
Ein Ehepaar ersetzt die funktionstüchtige Ölheizung im selbst bewohnten Einfamilienhaus durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Kosten liegen bei 30.000 €, förderfähig sind höchstens 28.000 €.
| Fall | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Nur Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus | 46 % | 12.880 € |
| Zusätzlich Einkommensbonus 30 % (Einkommen bis 40.000 €) | rechnerisch 76 %, gekappt auf 70 % | 19.600 € |
Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft
Im Mehrfamilienhaus steigt der Höchstbetrag mit der Zahl der Wohnungen: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohnung. Bei einer Eigentümergemeinschaft stellt die Verwaltung den Basisantrag für die Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer können ihre Boni über einen Zusatzantrag holen, spätestens sechs Monate nach der Zusage.
Ablauf und Reihenfolge
- Fachbetrieb oder Energieberater beauftragen: Er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den förderfähigen Kosten.
- Vertrag mit Förderklausel: Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage geknüpft ist. Nachträglich einfügen geht nicht.
- Antrag stellen: im Portal „Meine KfW“, vor Beginn der Arbeiten.
- Umsetzen: innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage.
- Nachweise einreichen: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen hochladen, dann wird ausgezahlt.
Was sich 2027 ändert
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er.
- Höchstbetrag: Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
- Wertschöpfungsbonus: für das 1. Quartal 2027 angekündigt; Wärmepumpen von außerhalb der EU könnten dann weniger Grundförderung bekommen.
Entscheidend ist das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus.
Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG
Statt des Zuschusses können Sie die Kosten über die Steuer geltend machen: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr, zusammen 20 % und höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung: Das Haus ist älter als zehn Jahre und wird ausschließlich selbst bewohnt. Beides zusammen, Zuschuss und Steuerbonus, geht für dieselbe Maßnahme nicht.
Wir planen Wärmepumpe, Hydraulik, Elektroanschluss und Zählerplatz gemeinsam und liefern die Unterlagen für Ihren Förderantrag. Zur Leistung Wärmepumpe
Häufige Fragen
Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?
Wird der hydraulische Abgleich verlangt?
Was ist der geplante Wertschöpfungsbonus?
Kann ich nach dem Einbau noch einen Antrag stellen?
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- ADAC: Wärmepumpe kaufen, Kosten und Stromverbrauch 2026
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Wärmepumpen
- § 35c EStG: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
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