PV im Mehrfamilienhaus: Mieterstrom oder Gebäudeversorgung
Solarstrom vom Dach an die Bewohner: Mieterstrom nach § 42a und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG im Vergleich, Messkonzept und WEG.
- Solarstrom vom Dach kann im Mehrfamilienhaus auf zwei Wegen an die Bewohner gehen: als Mieterstrom oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
- Beim Mieterstrom liefert der Betreiber den gesamten Strom und darf höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs verlangen.
- Bei der Gebäudeversorgung bekommen Teilnehmer nur ihren Anteil am Solarstrom; den Rest kaufen sie bei einem Lieferanten ihrer Wahl.
- Beide Modelle brauchen ein passendes Messkonzept, die Gebäudeversorgung viertelstündliche Messung bei jedem Teilnehmer.
Kurze Antwort
Eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus lohnt sich vor allem dann, wenn der Strom im Haus verbraucht wird. Dafür gibt es zwei gesetzliche Modelle: Mieterstrom nach § 42a EnWG, bei dem der Betreiber die Bewohner komplett mit Strom versorgt, und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, bei der die Teilnehmer nur ihren Anteil am Solarstrom bekommen. Die Gebäudeversorgung ist einfacher zu betreiben, der Mieterstrom wird zusätzlich über den Mieterstromzuschlag gefördert. Technisch entscheidet bei beiden das Messkonzept.
Mieterstrom und Gebäudeversorgung im Vergleich
| Mieterstrom (§ 42a) | Gebäudeversorgung (§ 42b) | |
|---|---|---|
| Was wird geliefert? | Vollversorgung: Solarstrom plus Reststrom | nur der Anteil am Solarstrom |
| Reststrom | beschafft der Betreiber | kauft jeder Teilnehmer selbst |
| Preis für Mieter | höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs | frei vereinbar, auch kostenlos |
| Laufzeit für Verbraucher | höchstens 2 Jahre bindend | Vertrag mit Aufteilungsschlüssel |
| Mieterstromzuschlag (EEG) | ja | nein |
| Messung | Messkonzept für Summenzähler | viertelstündlich je Teilnehmer |
Mieterstrom (§ 42a EnWG)
- Der Mieterstromvertrag darf nicht Teil des Mietvertrags sein; sonst ist er nichtig.
- Er muss die umfassende Versorgung auch für Zeiten ohne Solarstrom vorsehen.
- Der Preis für Mieterstrom und Reststrom darf 90 % des Grundversorgungstarifs im Netzgebiet nicht übersteigen.
- Für Verbraucher ist eine Bindung über zwei Jahre hinaus unwirksam; mit dem Auszug endet der Vertrag automatisch.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
- Der Strom wird ohne Netzdurchleitung im selben Gebäude genutzt, direkt oder über einen Speicher im Gebäude.
- Die erzeugte Energie wird je Viertelstunde rechnerisch nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel verteilt, im Zweifel zu gleichen Teilen.
- Der Betreiber muss keine Vollversorgung sicherstellen; die Teilnehmer behalten ihren Stromliefervertrag für den Rest.
- Ob und wie viel die Teilnehmer für den Solarstrom zahlen, regelt der Gebäudestromnutzungsvertrag.
Messkonzept und Zähleranlage
Beide Modelle stehen und fallen mit der Messung. Für die Gebäudeversorgung müssen die Strombezüge jedes Teilnehmers viertelstündlich gemessen werden, also mit modernen Messsystemen. Beim Mieterstrom wird meist ein Summenzähler-Konzept aufgebaut, das Netzbezug, Einspeisung und den Verbrauch von Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern sauber trennt. In älteren Häusern heißt das häufig: Zähleranlage umbauen oder erneuern und das Messkonzept mit dem Netzbetreiber abstimmen. Das ist unser Kerngeschäft als eingetragener Installateur.
In der Eigentümergemeinschaft
Betreibt eine Eigentümergemeinschaft die Anlage selbst, kann der Gebäudestromnutzungsvertrag nach § 42b Abs. 6 EnWG durch einen Beschluss nach dem Wohnungseigentumsgesetz ersetzt werden. Das macht die Gebäudeversorgung für WEGs besonders interessant. Kombiniert mit einer Wärmepumpe oder Ladepunkten in der Tiefgarage steigt der Eigenverbrauch; siehe Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus und Laden im Mehrfamilienhaus.
Wir planen Anlage, Messkonzept und Zähleranlage und stimmen alles mit dem Netzbetreiber ab. Photovoltaik · Für Hausverwaltungen
Häufige Fragen
Müssen alle Bewohner mitmachen?
Bekomme ich für die Gebäudeversorgung den Mieterstromzuschlag?
Was passiert mit dem Strom, den niemand im Haus verbraucht?
Quellen
Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuellen Normen.


