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Ratgeber · Energie

Heizungstausch 2026: Was das neue Gesetz erlaubt

Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-%-Regel weg, freie Heizungswahl, Biotreppe ab 2029. Was das für Ihren Heizungstausch bedeutet.

Stand: 10. Oktober 20268 Min. LesezeitVon der Redaktion der Jagiera Bau GmbH, Elektro-Meisterbetrieb in BerlinFachlich geprüft von Tomasz Gawlik, Elektromeister
Das Wichtigste in Kürze
  • Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt.
  • Eigentümer wählen die Heizungsart frei, auch neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt.
  • Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Bioanteil nutzen, ab 2040 mindestens 60 %.
  • Gefördert wird weiter nur klimafreundliches Heizen: 30 % bis 80 % für Wärmepumpe & Co. (KfW 458).

Kurze Antwort

Das „Heizungsgesetz“ heißt seit Sommer 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es wurde am 28. Juli 2026 verkündet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist gestrichen. Sie dürfen wieder frei wählen, auch eine neue Gasheizung. Wer Gas oder Öl wählt, muss ab 2029 schrittweise Bio-Brennstoffe beimischen. Die staatliche Förderung gibt es weiterhin nur für klimafreundliche Heizungen.

Was das neue Gesetz regelt

  • Freie Wahl: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse und weiterhin auch Gas- und Ölheizungen sind zulässig.
  • 65-%-Vorgabe entfällt für Neu- und Bestandsbauten.
  • Kein Betriebsverbot mehr: Das bisherige Verbot für alte fossile Heizungen (§ 72 Abs. 4 GEG) fällt weg.
  • Brennstoffe ab 2045 klimaneutral: Dazu kommen eine Grüngas- bzw. Grünölquote ab 2028 und die Biotreppe ab 2029. Die Details der Quote will die Bundesregierung bis 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen.
  • Mieterschutz: Mieter sollen nach einem Heizungstausch vor überhöhten Nebenkosten durch eine unwirtschaftliche Heizung geschützt werden.

Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen

AbMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
1. Januar 202910 %
203015 %
203530 %
1. Januar 204060 %
Gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Zulässig sind u. a. Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff. Stufen nach BMWE-Gesetzentwurf und GÖRG.

Wie teuer Biomethan und Bioöl künftig werden, ist offen. Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hält ausdrücklich fest, dass sich die Preise für biogene Brennstoffe nicht vorhersagen lassen. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, sollte das in seine Rechnung über 20 Jahre einbeziehen.

Welche Heizung passt?

HeizungStärkenWorauf achten
Wärmepumpekeine Brennstoffkosten, KfW-Förderung 30–80 %, mit PV kombinierbarVorlauftemperatur, Heizkörper, Zählerschrank
Fernwärmekaum Technik im Hausnur wo ein Netz liegt; Preise des Versorgers
HybridheizungWärmepumpe für den Großteil, Kessel für Spitzenzwei Systeme, zwei Wartungen
Biomasse (Pellets)hohe Temperaturen, förderfähigLagerraum, Brennstofflogistik
Gas oder Ölgeringere AnschaffungskostenBiotreppe ab 2029, keine Förderung, unklare Brennstoffpreise

Ob die Wärmepumpe in Ihr Haus passt, hängt vor allem von der nötigen Vorlauftemperatur ab. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Kosten und Förderung

Eine Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus mit Einbau laut ADAC meist 20.000 bis 50.000 €. Die KfW fördert klimafreundliche Heizungen im Programm 458 mit 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind für Selbstnutzer bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % möglich, gerechnet auf höchstens 28.000 € im Einfamilienhaus. Reine Gas- und Ölheizungen sind nicht förderfähig. Rechenbeispiel und Fristen: Wärmepumpe 2026: Kosten und Förderung.

Ablauf eines Heizungstauschs

  1. Bestandsaufnahme: Heizlast, Heizkörper, Warmwasser, Zählerschrank.
  2. Entscheidung: Heizsystem wählen und Kosten über die Laufzeit vergleichen.
  3. Angebot mit Förderklausel: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, dann Förderantrag vor Beginn der Arbeiten.
  4. Einbau: Demontage der Altanlage, neue Heizung, Hydraulik, Elektroanschluss.
  5. Hydraulischer Abgleich: Voraussetzung für die Förderung. Mehr im Ratgeber Hydraulischer Abgleich.
  6. Inbetriebnahme und Nachweise: Einweisung, Unterlagen für die Auszahlung.

Elektrik nicht vergessen

Beim Umstieg auf die Wärmepumpe ist die Elektrik ein eigenes Gewerk: Zuleitung und Absicherung, oft ein zweiter Zähler, die Steuerbox nach §14a EnWG und in älteren Häusern ein neuer Zählerplatz. Wir planen Heizung und Elektrik deshalb gemeinsam, damit es keine Lücke zwischen den Gewerken gibt.

Heizungstausch aus einer Hand

Heizung, Hydraulik und Elektrik in einem Angebot, mit SHK-Meister im Team. Heizung & Sanitär · Wärmepumpe

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt das bisherige Betriebsverbot für fossile Heizungen nach § 72 Abs. 4 GEG. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben. Ersetzen Sie eine funktionstüchtige Öl- oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung freiwillig durch eine klimafreundliche Heizung, gibt es allerdings bis Ende Januar 2027 den vollen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %.
Darf ich wieder eine Gasheizung einbauen?
Ja. Das Gesetz lässt neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen zu. Wer in ein bestehendes Gebäude eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen (Biotreppe). Gefördert werden reine Gas- und Ölheizungen nicht.
Was gilt für Vermieter?
Das Gesetz enthält Regeln, die Mieter nach einem Heizungstausch vor überhöhten Nebenkosten durch eine unwirtschaftliche Heizung schützen sollen. Lassen Sie sich vor der Entscheidung zur Umlage beraten.

Quellen

  1. Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
  2. BMWE: Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (13.05.2026)
  3. GÖRG: Gebäudemodernisierungsgesetz schafft GEG ab (17.07.2026)
  4. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
  5. ADAC: Wärmepumpe kaufen, Kosten und Stromverbrauch 2026

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